Rentenansprüche für Schulabgänger ohne Lehrstelle



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Wichtig für Schulabgänger

Rentenansprüche

Damit Schulabgängern später keine Rentennachteile entstehen, sollten sich Ausbildungsplatzsuchende, die noch keinen  Ausbildungsplatz haben, bei der Agentur für Arbeit als Ausbildungssuchend arbeitslos melden !
Diesen Rat erteilt die Deutsche Rentenversicherung.
Auch ohne Anspruch auf Leistungen der Agentur für Arbeit wird die Zeit der Ausbildungsplatzsuche als Anrechnungszeit in der Rentenversicherung berücksichtigt. Diese Zeiten können zu Rentensteigerungen führen und Rentenansprüche begründen.
Voraussetzung ist, dass die Schulabgänger zwischen 17 und 25 Jahren sind.
Wendet Euch bitte an die für Euch zuständige Agentur für Arbeit. Bei Fragen bzgl. der Rentenversicherung wendet Euch an die  Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung.
Oder telefonisch kostenlos unter: 0800/100048070

Ausbildung beim Auswärtigen Amt

Das Auswärtige Amt und die Fachhochschule Bund bieten eine Kombination von Studium und Ausbildung an. In drei Jahren können es die Studierenden zum Diplom-Verwaltungswirt im Fachbereich Auswärtiges Amt bringen. Anschließend steht eine Karriere im gehobenen Dienst offen.
Voraussetzung zur Anmeldung ist die Fachhochschulreife oder das Abitur, sowie die deutsche Staatsbürgerschaft. Außerdem muss der Bewerber zwischen 18 und 32 Jahren alt sein. Es wird ein 2-tägiger Test durchgeführt mit Einzelgesprächen und Gruppendiskussionen, um die intellektuellen Fähigkeiten und die soziale Kompetenz des Bewerbers unter Beweis zu stellen. Wer das Auswahlverfahren erfolgreich bestanden hat, studiert dann an der Fachhochschule des Bundes für drei Jahre und ist Beamter auf Widerruf. Die Anwärterbezüge belaufen sich auf ca. 860 Euro pro Monat.
Online könnt Ihr Euch unter Auswärtiges Amt bewerben.
Oder aber eine Email an Auswärtiges Amt

Es gibt auch eine Ausbildung für den mittleren Dienst. Die Voraussetzungen sind mittlere Reife. Schaut doch bei Interesse auf dieser Seite des  auswärtigen Amtes nach.
Oder aber eine Email an Auswärtiges Amt



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