BAFOEG, wie - wann - wo beantragen
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist ein Garant dafür, dass Jugendliche und junge Erwachsene unabhängig von der finanziellen Situation ihrer Familie eine ihrer Eignung und Neigung entsprechende Ausbildung absolvieren können. Mit den jetzt in Kraft tretenden Änderungen gilt dies mehr als je zuvor. Sie erhöhen die Fördersätze zum Schuljahr bzw. Wintersemester 2008/2009 deutlich und steigern die Zahl der Geförderten. Schon Anfang 2008 verbessern sie die Vereinbarkeit von Ausbildung und Familie, erleichtern die Integration junger Menschen mit Migrationshintergrund und fördern die finanzielle Eigenständigkeit der Auszubildenden und die internationale Ausrichtung der Ausbildung.mehr....
Quelle: http://www.bafoeg.bmbf.de
Zusätzlich gibt es noch die Möglichkeit der Begabtenförderung.
Informationen dazu findet Ihr auf dieser Site des zuständigen Ministeriums.
Darüber hinaus sind erforderlich:
Falls Du von Deiner Hochschule nach Ihrer Einschreibung einen Faltbogen (Leporello) mit Immatrikulationsbescheinigungen erhälst, ist davon ein Exemplar für den BAföG-Antrag bestimmt, beim Amt für Ausbildungsförderung einzureichen und gilt als Ersatz für das gesetzlich vorgeschriebene Formblatt 2.
Beachtet bitte die Erläuterungen und fügt die erforderlichen Belege und Nachweise bei. Nur dann kann das Amt für Ausbildungsförderung Euren Antrag zügig bearbeiten und die Zahlungen rechtzeitig leisten. Solltet Ihr zu den Formblättern oder Erläuterungen Fragen haben, wendet Euch bitte an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung.
Bitte beachtet, dass Angaben zu Eurem Vermögen - gegebenenfalls über einen Datenabgleich mit dem Bundeszentralamt für Steuern nach § 45d EStG - überprüft werden.
Weitere Informationen erhaltet Ihr beim Bundesministerium für Bildung und Forschung